Rechtsprechung
   BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 206/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1622
BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 206/80 (https://dejure.org/1983,1622)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1983 - 4 AZR 206/80 (https://dejure.org/1983,1622)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 (https://dejure.org/1983,1622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gehaltsabtretung - Lohnpfändung - Pfändbarkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 297
  • MDR 1983, 699
  • BB 1984, 145
  • JR 1984, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Nach der gesetzlichen Konzeption der Pfändungsschutzvorschriften obliegt die Entscheidung über die Erhöhung oder Herabsetzung von Pfändungsgrenzen (§ 850 e, § 850 f ZPO) ausschließlich dem Vollstreckungsgericht (vgl. BAG 6. Februar 1991 - 4 AZR 348/90 - BAGE 67, 193; 23. April 1996 - 9 AZR 940/94 - AP ZPO § 850 e Nr. 3 = EzA ZPO § 850 e Nr. 3; 20. Juni 1984 - 4 AZR 339/82 - BAGE 46, 148, 151 ff.; 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 - BAGE 41, 297, 306).
  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

    Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1983 (4 AZR 206/80, AP Nummer 1 zu § 75 LPVG RP), die sich auf eine Regelung in einem Landespersonalvertretungsgesetz bezieht, wonach "Zeit und Ort der Zahlung der Dienstbezüge und der Arbeitsentgelte" der Mitbestimmung des Personalrates unterlagen, sind unter "Art der Zahlung" die Modalitäten der Entgeltzahlung zu verstehen, womit Regelungen gemeint seien, nach welchen Grundsätzen Abschlagszahlungen auf das Arbeitsentgelt erfolgen sollen.
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82

    Pfändbarkeit des Lohns bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehefrau

    Andernfalls würde sich der Vorteil, den das Gesetz dem Gläubiger des § 850 f Abs. 2 ZPO gewähren will, unmittelbar nicht zugunsten dieses Gläubigers, sondern entgegen dem Willen des Gesetzgebers ohne sachlichen Grund zugunsten der sonstigen Gläubiger auswirken (BAG Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

    Gemäß § 398 Satz 2 BGB wird nämlich der Zessionar mit der Abtretung einer Forderung eines Schuldners neuer Gläubiger des Drittschuldners, so daß die Forderung nicht mehr zum Vermögen des Schuldners gehört (Stöber, Forderungspfändung, 7. Auflage 1984, Rdnr. 764, 1248; BAGE 41, 297, 300; OLG Hamm Rechtspfleger 1978, 186), d.h., die Klägerin als nachrangige Pfändungsgläubigerin kann mit ihrer Pfändung nur insoweit Erfolg haben, als die Witwenrentenansprüche der Beigeladenen zu 1) nicht wirksam an die Beigeladene zu 2) abgetreten sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06

    Abtretung; Rangfolge; Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Personen für die

    Es handelt sich dabei, soweit vorrangige Gläubiger vorhanden sind, jedoch ausschließlich um den Betrag, der über die Grenzen des § 850 c Abs. 1 bis 3 ZPO hinaus vom Vollstreckungsgericht für pfändbar erklärt worden ist (BAG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80, abgedruckt in BAGE 41, 297).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Zur Art der Auszahlung der Bezüge und Arbeitsentgelte gehört vor allem die Entscheidung, ob die Zahlung in bar oder bargeldlos erfolgen soll (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG: BAG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 - BAGE 41, 297, 303; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - AP § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Nr. 6; Beschluß vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - a.a.O. Nr. 12).
  • VG München, 23.09.2014 - M 5 K 12.1520

    Besoldungsanspruch; (Voraus-) Abtretung; pfändbarer Anteil der Bezüge;

    Denn auch nach letzterer Ansicht ist die Bestimmbarkeit einer Forderung im Rahmen einer Vorausabtretung gerichtet auf den pfändbaren Teil künftiger Gehaltsansprüche gegeben (BAG, U.v. 17.2.1993 - 4 AZR 161/92 -, U.v. 26.1.1983 - 4 AZR 206/80 -, U.v. 27.6.1968 - 5 AZR 312/67 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Zur Art der Auszahlung der Bezüge und Arbeitsentgelte gehört vor allem die Entscheidung, ob die Zahlung in bar oder bargeldlos erfolgen soll (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG: BAG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 - BAGE 41, 297, 303; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - AP § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Nr. 6; Beschluß vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - a.a.O. Nr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht